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   BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67   

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https://dejure.org/1967,5099
BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67 (https://dejure.org/1967,5099)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1967 - 1 StR 306/67 (https://dejure.org/1967,5099)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1967 - 1 StR 306/67 (https://dejure.org/1967,5099)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Revisionseinlegung wegen Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts - Fehlende Feststellungen von Erschwerungsgründen eines Diebstahls in der Urteilsbegründung - Abgrenzung der Wegnahme fremder Gegenstände aus einem Gebäude zur Wegnahme aus einem ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51

    Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein

    Auszug aus BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67
    Der Tatrichter hat nämlich keine Feststellungen über Anlage und Größe der Vitrinen, über ihre Verbindung mit den Gebäuden und insbesondere darüber getroffen, ob sie auch dazu bestimmt waren, von Menschen betreten zu werden, beispielsweise bei der Ausstattung mit Ausstellungsstücken (vgl. BGHSt 1, 158, 163 ff) [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51].
  • BGH, 10.05.1960 - 5 StR 129/60

    Aufbrechen eines Behältnisses innerhalb des Gebäudes i.S.d. § 243 Abs. 1 Nr. 2

    Auszug aus BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67
    Es ist daher ungewiß, ob der Beschwerdeführer die fremden Sachen aus einem Gebäudeteil (BGHSt 15, 134) und somit aus einem Gebäude, wie das Landgericht annimmt, oder aus einem selbständigen umschlossenen Baum oder etwa aus einem Behältnis weggenommen hat, das sich außerhalb des Schutzbereichs eines Gebäudes oder umschlossenen Raumes befand (BGHSt 9, 173; BGH LM StGB § 243 Ziff. 2 Nr. 12; vgl. dazu auch BGHSt 14, 291).
  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 12/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67
    Versucht ist eine solche Tat, wenn der Täter eine Handlung begangen hat, die nach seinem Gesamtplan das geschützte Rechtsgut unmittelbar angreift und es bereits gefährdet (BGHSt 2, 380).
  • BGH, 26.04.1956 - 4 StR 108/56
    Auszug aus BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67
    Es ist daher ungewiß, ob der Beschwerdeführer die fremden Sachen aus einem Gebäudeteil (BGHSt 15, 134) und somit aus einem Gebäude, wie das Landgericht annimmt, oder aus einem selbständigen umschlossenen Baum oder etwa aus einem Behältnis weggenommen hat, das sich außerhalb des Schutzbereichs eines Gebäudes oder umschlossenen Raumes befand (BGHSt 9, 173; BGH LM StGB § 243 Ziff. 2 Nr. 12; vgl. dazu auch BGHSt 14, 291).
  • BGH, 23.09.1960 - 4 StR 344/60
    Auszug aus BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67
    Es ist daher ungewiß, ob der Beschwerdeführer die fremden Sachen aus einem Gebäudeteil (BGHSt 15, 134) und somit aus einem Gebäude, wie das Landgericht annimmt, oder aus einem selbständigen umschlossenen Baum oder etwa aus einem Behältnis weggenommen hat, das sich außerhalb des Schutzbereichs eines Gebäudes oder umschlossenen Raumes befand (BGHSt 9, 173; BGH LM StGB § 243 Ziff. 2 Nr. 12; vgl. dazu auch BGHSt 14, 291).
  • BGH, 07.07.1964 - 5 StR 228/64
    Auszug aus BGH, 17.08.1967 - 1 StR 306/67
    Wenn er nur aus dem Juwelierladen Sachen wegnehmen wollte, kommt es ferner darauf an, ob die beiden Geschäfte Teile eines Gebäudes waren (BGHSt 19, 360; vgl. dazu Schröder JR 1964, 426) oder ob sie in einem umschlossenen Kaum lagen (RsprRGSt 7, 320; BGH LM StGB § 243 Abu, 1 Ziff. 2 Nr. 16; vgl. dazu Schröder JR 1959, 306).
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